Der Bundesgerichtshof hat derzeit die entscheidende Frage auf dem Tisch, ob Banken und Sparkassen Gebühren für die Verwahrung von Geldeinlagen erheben dürfen. Bisher hatten Finanzinstitute während der Zinssenkungsphase der Europäischen Zentralbank mit sogenannten Verwahrentgelten teilweise die Belastungen negativer Zinsen an ihre Kunden weitergereicht.
Die Debatte wird durch vier Klagen befeuert, die von verschiedenen Verbraucherzentralen gegen mehrere Banken und eine Sparkasse angestrengt wurden. Der Streitpunkt: die Verwahrentgelte, die von Bankkunden für Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten eingefordert wurden. Nach Ansicht der Verbraucherschützer benachteiligen die verwendeten Vertragsklauseln die Kunden erheblich. Daher verlangen sie nicht nur ein Verbot dieser Praxis, sondern in einigen Fällen auch die Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte.
Ob der Karlsruher Senat noch an diesem Tag zu einer Entscheidung gelangen wird, bleibt abzuwarten. Das Aktenzeichen dieses bedeutenden Verfahrens lautet XI ZR 61/23 und weitere.