19. März, 2025

Politik

Anreiz zur Arbeitsaufnahme: Koppelung des Bürgergelds an Beschäftigungsbereitschaft gefordert

Anreiz zur Arbeitsaufnahme: Koppelung des Bürgergelds an Beschäftigungsbereitschaft gefordert

In einer aktuellen Debatte hebt der Deutsche Städte- und Gemeindebund die Notwendigkeit hervor, das Bürgergeld für ukrainische Kriegsflüchtlinge an deren Willen und Bemühungen, eine Erwerbstätigkeit in Deutschland aufzunehmen, zu binden. André Berghegger, der Hauptgeschäftsführer der Organisation, betonte die Vergleichbarkeit der Beschäftigungsquoten mit denen in Nachbarländern, welche höhere Beschäftigungsraten verzeichnen. Dies liege auch an dort vorherrschenden größeren Anreizen für eine Arbeitsaufnahme. Deutschland solle sich diesen Standards annähern, so Berghegger weiter.

Er schlägt vor, den Geflüchteten aus der Ukraine konkrete Arbeitsvorschläge zu unterbreiten. Eine Weigerung, diese Angebote anzunehmen, ohne dass triftige Gründe vorliegen, solle eine Kürzung der Sozialleistungen nach sich ziehen. Dieser Ansatz ist insbesondere im Kontext der jüngsten Flüchtlingsbewegungen relevant: Seit Beginn des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine sind rund 1,14 Millionen Menschen nach Deutschland geflohen.

Die Bundesstatistik liefert aufschlussreiche Zahlen: Im Januar 2024 galten etwa 519.000 ukrainische Kriegsflüchtlinge als erwerbsfähig, wobei sich über 206.400 als arbeitslos registrieren ließen. Ein Hoffnungsschimmer ist die Teilnehmerzahl an Integrationskursen. Diese lag im besagten Monat bei 124.467 ukrainischen Staatsbürgern, ein Schritt, der eine zukünftige berufliche Integration erleichtern könnte.